Die zu beschließenden Änderungen lauten wie folgt:

  1. Änderung: § 5 Satz 1
    Mitglied in der InJu kann jede natürliche Person ab 14 Jahren werden, die den Zweck des Vereins bejaht.
    Änderung der Altersgrenze von 16 auf 14 Jahre
  2. Einfügung: § 7 Absatz 3
    Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten.
    Bisher müssen alle 4 Vorstandsmitglieder die Termine wahrnehmen, was sich in der Praxis als kaum handhabbar erwiesen hat
  3. Verschiebung durch die Einfügung §7 Absatz 3:
    Der alte Absatz 3 wird zum neuen Absatz 4
    Der alte Absatz 4 wird zum neuen Absatz 5

Wir hoffen, dass alle wieder zahlreich erscheinen, um die nicht rechtskräftigen Beschlüsse nun rechtskräftig abzusegnen.

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