Geschäftsordnung für den Verein InJu e.V.
Die Geschäftsordnung ist Teil der Satzung. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Die Geschäftsordnung regelt die nähere Bestimmung des Vereinszwecks, die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder, den Wahl- und Abstimmungsmodus, Ausschluss aus dem Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung, sowie die Art der Kassenführung.
1. Der Zweck
Der Zweck und das Ziel des Vereins ist es, die offene Jugendarbeit in Neustadt in Holstein und Umgebung, personell und finanziell, nach Möglichkeiten zu unterstützen und zu fördern. Die Zielsetzung des Vereins orientiert sich an der Zielsetzung der Stadtjugendpflege Neustadt in Holstein. Der Verein führt auch eigene Aktionen und Veranstaltungen im Sinne dieser Zielsetzung durch. Eine enge Zusammenarbeit mit der Stadtjugendpflege Neustadt in Holstein ist beabsichtigt.
2. Beendigung der Mitgliedschaft durch Beschluss der Mitgliederversammlung
Die Mitgliedschaft kann einem Vereinsmitglied entzogen werden, wenn:
a. ein Verstoß gegen die Vereinsstatuten vorliegt.
b. durch das Verhalten des Mitgliedes das Ansehen des Vereins geschädigt wird.
Der Ausschluss erfolgt, wenn 2/3 der Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung, den Entzug der Mitgliedschaft beschließt. Der Ausschluss erfolgt mit sofortiger Wirkung. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht erstattet.
Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes kann nur vom Vorstand auf der Mitgliederversammlung eingereicht werden.
3. Aufgabenbereich der Vorstandsmitglieder
1. Vorsitzende/r
a. koordiniert die Arbeit des Vorstandes
b. beruft die Vorstandssitzung ein.
c. Vertritt den Verein nach außen.
2. Vorsitzende/r
a. vertritt den/die 1. Vorsitzende/n
b. bereitet die Mitgliederversammlung vor
c. Fungiert als Ansprechpartner für Vereinsmitglieder
Kassenwart/in
a. verwaltet das Vereinskonto
b. regelt den Vereinshaushalt
c. überwacht die Beitragszahlung
d. erstellt die Spendenbescheinigungen
Schriftführer/in
a. führt die Protokolle
b. sammelt Materialien über den Verein
c. versendet die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen
4. Wahl- und Abstimmungsmodus
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Hat keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet eine Stichwahl statt. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Wahlen und Abstimmungen können auf Antrag geheim erfolgen.
5. Kassenführung
Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Kassenprüfer prüfen auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit. Die Kassenprüfung findet halbjährlich statt. Stichtage sind der 15. März und der 15. September jedes Jahres. Alle Ausgaben sind nach der vereinsgemäßen Satzung zu überprüfen und vom Vorstand zu genehmigen. Sie berichten der Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich.
Die Kassenprüfer werden je einer im graden und einer im ungraden Jahr nach den gleichen Richtlinien wie der Vorstand gewählt.
Stand: 2008