Einladung zur Jahreshauptversammlung am 24.07.2005
leider müssen wir mitteilen, dass wir einen Teil unserer Mitgliederversammlung vom 19.03.2005 aufgrund eines Formfehlers wiederholen müssen. Die auf der Sitzung vom 19.03.2005 beschlossenen Vorschläge zur Satzungsänderung hätten bereits auf der Einladung im Wortlaut Erwähnung finden müssen und sind somit nicht rechtskräftig. Dieses war uns leider nicht bekannt und so müssen diese Punkte noch einmal abgestimmt werden. Daher möchten wir Sie am:
Sonntag, 24.07.2005, um 14:00 Uhr , im Jugendtreff am Gogenkrog
erneut zu der Abstimmung über die Satzungsänderung einladen.
Die zu beschließenden Änderungen lauten wie folgt:
- Änderung: § 5 Satz 1
Mitglied in der InJu kann jede natürliche Person ab 14 Jahren werden, die den Zweck des Vereins bejaht. Änderung der Altersgrenze von 16 auf 14 Jahre - Einfügung: § 7 Absatz 3
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten. Bisher müssen alle 4 Vorstandsmitglieder die Termine wahrnehmen, was sich in der Praxis als kaum handhabbar erwiesen hat - Verschiebung durch die Einfügung §7 Absatz 3:
Der alte Absatz 3 wird zum neuen Absatz 4
Der alte Absatz 4 wird zum neuen Absatz 5
Wir hoffen, dass alle wieder zahlreich erscheinen, um die nicht rechtskräftigen Beschlüsse nun rechtskräftig abzusegnen.